
Unabhängigkeit ist nicht nur Recht der journalistischen oder programmgestaltenden Mitarbeiter, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien, seien es elektronische oder Printmedien, oder seien es politische oder wirtschaftliche Lobbys.
( § 4. (6) ORF-Gesetz)
Unterschreiben!
Update: … und diese natürlich auch!
Update: “Ich würde mir wünschen, dass uns der ORF mindestens genauso viel wert ist, wie die Hundstrümmerl.” (Barbara Coudenhove-Kalergi)
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