Wer gedacht hat, der journalistische Stil der Kronen Zeitung ist nicht mehr zu unterbieten, sei hiermit eines Besseren belehrt. In den Obersteirischen Nachrichten von Freitag, 21. Juli 2006 war folgender Artikel zu lesen.
Neger versuchte Pensionistin zu vergewaltigen
St. Michael: Gegen 12:50 drangen gellende Schreie der 83-jährigen Juliana W., die sich nach einem Schlaganfall nur im Rollstuhl fortbewegen kann, durch das Haus Hauptstraße 37. Ein Afrikaner war durch das offene Küchenfenster in die im Parterre gelegene Wohnung eingestiegen. Anschließend warf er die völlig hilflose Frau im Vorzimmer auf den Boden, entkleidete sie und wollte offensichtlich einen Geschlechtsverkehr vollziehen. Durch die Hilferufe aufgeschreckt eilte der Unterkunftgeber, der 65-jährige Harlad P. vom ersten Stock ins Freie und konnte durch das Küchenfenster, die am Boden liegende Pensionistin sehen. Sogleich schrie der Mann nach seiner Frau, die von der Wohnung ins Parterre lief und die Wohnung aufsperrte. Sodann sah sie die zum Teil entkleidete am Boden liegende Pensionistin und den Neger, der die Frau vergewaltigen wollte. Der vor dem Küchenfenster stehende 65-jährige Pensionist schrie sodann laut in die Wohnung. Aus diesem Grund ließ der Afrikaner von der Pensionistin ab, rannte vom Vorraum in die Küche und sprang durch das offene Küchenfenster ins Freie. Beim Versuch des 65-jährigen den Täter festzuhalten, stieß ihn dieser zu Boden und flüchtete anschließend in Richtung B 113. Der Pensionist wurde durch diese Attacke leicht verletzt.
Die 83-jährige Frau, die auch an Alterdemenz leidet, hat durch das rasche Eingreifen ihrer Nachbarn keine Verletzungen erlitten. Sie wurde nach dem Vorfall im LKH Leoben ambulant behandelt.
Täterbeschreibung nach Aussage der Zeugen: Ein Neger, ca. 25-35 Jahre alt, ca. 170-180 cm groß, schlank, eher schmale Lippen, kein Bart und keine besonderen Merkmale. Bekleidung: braune Hose und ein orangebraunes Kurzarm-T-Shirt.
Hinweise an die PI St. Michael in der Steiermark: 059/133/606320
Jetzt könnte man vielleicht meinen, diesen Artikel hat ein 85-jähriger Journalist verfasst, dem entgangen ist, dass die Verwendung des Begriffs “Neger” heutzutage eindeutig rassistisch zu werten ist. Nach der Lektüre der Antwort auf den Leserbrief einer zurecht empörten Leserin vom 28. Juli wird allerdings klar, dass dieser Artikel wohl einer tieferen politischen Einstellung der Redaktion der Obersteirischen Nachrichten entsprungen ist.
Politische Unkorrektheit beim Bericht: „Neger versuchte…“
An die Obersteirische Nachrichten Redaktion:
In Ihrer Ausgabe vom 21. Juli findet sich auf der Seite 31 ein Bericht mit dem Titel „Neger versuchte Pensionistin zu vergewaltigen“.
Auch wenn es sich bei dem Vorfall um ein schlimmes Verbrechen handelt, kann man sich als Leser dennoch eine objektive, sachliche und politisch korrekte Beschreibung des Ereignisses erwarten. Der Ausdruck „Neger“ ist eine rassistische und minderwertige Bezeichnung eines Menschen schwarzer Hautfarbe und erinnert an das furchtbare Verbrechen der Sklaverei und des Völkermordes welche EuropäerInnen und NordamerikanerInnen an den AfrikanerInnen verbrochen haben. So gesehen ist ihre Wortwahl menschenverachtend, menschenrechtsverletzend, rassistisch und xenophob. Des weiteren frage ich mich, ob Sie österreichische Straftäter auch als bleichgesichtig mit typisch schmalen Lippen bezeichnen?
Petra Wlasak
Sehr geehrte Frau Wlasak!
Lieber Gutmensch!
Sie tun mir echt Leid, da sie als Kind wahrscheinlich schwer krank waren und daher längere Zeit in der Schule gefehlt haben dürfen. Ein Neger (abgeleitet von der wissenschaftlichen Apostophierung „negrid“ oder „negroid“) ist nicht eine rassistisch minderwertige Bezeichnung eines Menschen schwarzer Hautfarbe. Sie dürften aus Unwissenheit Nigger mit Neger verwechseln. Aber machen sie sich nichts daraus, denn nobody is perfect. Ein Neger (dabei kann es sich um einen Afrikaner oder aber auch Amerikaner handeln, keinesfalls aber um einen Eskimo! Pardon, um nicht wieder unkorrekt u sein, natürlich Inuit), ca. 180 cm groß, schlank mit schmalen Lippen, so heißt es eben in der Fahndungsbeschreibung der Polizei.
Und überhaupt zwängt sich in mir der fürchterliche Verdacht auf, dass sie als Gutmensch dem Täter, einem Neger eben (oder einigen wir uns auf Mohr), mehr Sympathie entgegenbringen, als jener querschnittgelähmten Frau, welche „ihr smoothly“ Afrikaner zu vergewaltigen versucht hat.
Liebe Frau Wlasak! Sollten sie weiter Löcher in ihrem offensichtlich zartem Allgemeinwissen zu stopfen haben, scheuen sie sich nicht und schreiben mir, einem schmallippigen und bleichgesichtigen Reporter!
Ich pack’s nicht! Das einzige konstruktive Argument in dieser Antwort, dass man ja nur die Fahndungsbeschreibung der Polizei übernommen habe, wird von Walter Sauer in einem weiteren Leserbrief ad absurdum geführt.
Es erscheint mir auch kaum glaublich, daß laut Ihrer Aussage der problematische Begriff in der von ihnen zitierten Fahnungsbeschreibung der Polizei enthalten ist. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so wäre dies ein Verstoß gegen das Rundschreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 24. Jänner 1994 (Zl. 51 381/4332-II/2/94), das die Verwendung des Ausdrucks “Neger” im Behördenverkehr der Polizei ausdrücklich verbietet.
Aber was soll man schon von einer Zeitung erwarten, die in ihrem Impressum als Tendenz angibt, heimatlich und überparteilich zu sein!
[via
Forum Politikwissenschaft]