Da heißt es auf derStandard.at: 150 heimische Tauschbörsen-User zahlen Schadenersatz an Musikwirtschaft. Aber nicht etwa, weil sie dazu verurteilt wurden, sondern …
Von den 275 Verfahren gegen österreichische Benützer von Internet-Musiktauschbörsen, die der Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria wie angekündigt eingeleitet hat, wurden bisher 150, größtenteils außergerichtlich beigelegt, wobei sich die ertappten Filesharer u. a. zur Zahlung von jeweils bis zu 5.500 Euro Kosten- und Schadenersatz verpflichtet haben.
Warum tun die das? Die im folgenden aufgeführten Rechtsgrundlagen sind ja hoffentlich nicht der Grund dafür!
Das Vorgehen gegen Downloader sieht die IFPI durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen geklärt: So hat etwa in Österreich der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 26.7.2005 klar gestellt, dass Internetprovider bei Gesetzesverstößen zur Auskunft über Name und Adresse der User verpflichtet sind.
Unrelevant! … weiter:
Weiter habe eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bei der Teilnahme an Filesharing Urheberrecht verletzt wird.
Wow, eine “einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien”. Scheiß mich an!
Ergänzend haben Gerichte in mehreren internationalen Verfahren entschieden, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Netzen verantwortlich sind und haften (Grokster-Urteil des US Supreme Courts, Kazaa-Urteil in Australien, Kuro-Urteil in Taiwan und Soribada-Urteil in Korea).
Ist US-Recht bei uns gültig? Ist australisches Recht bei uns gültig? Ist taiwanesisches Recht bei uns gültig? Ist koreanisches Recht bei uns gültig? Nein, nein, nein und nochmal nein! Und selbst, wenn dies der Fall wäre. Da steht: “dass die Betreiber von Tauschbörsen für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Netzen verantwortlich sind”. Welche Urheberrechtsverletzungen?
Die ewige Angstmache kotzt mich an. In diesem Sinne: Happy filesharing!
[derStandard.at: 150 heimische Tauschbörsen-User zahlen Schadenersatz an Musikwirtschaft]