Bundeskanzler Schüssel und Außenministerin Plassnik werden nicht müde zu betonen, dass es kein Junktim zwischen den von Österreich erwünschten EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und dem Verhandlungsstart mit der Türkei gibt.
Ein Junktim (von lat. iunctim = verbunden) ist juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge oder Gesetzesentwürfen. Vereinfacht kann man sagen, dass man sich auf den Standpunkt stellt ‚Ohne das eine geht das ganze andere nicht.’¹
¹ Quelle: Wikipedia