Man kann es nicht oft genug wiederholen: Raubkopierer¹ sind keine Verbrecher!
Ein französisches Berufungsgericht hat jetzt einen 22-jährigen Netznutzer freigesprochen, der sich nahezu 500 Filme aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das Gericht entschied, dass die Downloads legale Privatkopien waren.
[Netzwelt via netzpolitik.org]
¹ Ich verwende diesen Terminus selbstverständlich nur in Anlehnung an die dummer Anti-Filesharing Kampagne der Filmindustrie. Natürlich hat ein Tauschbörsennutzer nichts mit einem Räuber gemein (vgl. Definition des Wortes “rauben” nach Duden: “gewaltsam wegnehmen, entreißen”).